Expertenmeinung
Der Krieg schafft Nachfrage, der Prothesenhersteller Ottobock verdient gutes Geld. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bezweifelt nun aber den Börsenprospekt und prüft mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger. "Wir sehen an der einen oder anderen Stelle doch gewisse Fragezeichen", so Rechtsanwalt Klaus Nieding, der ein rein ziviles Russlandgeschäft nicht erkennen kann. "Wird hier eventuell gegen Sanktionen der EU verstoßen?" Das Orthopädietechnik-Unternehmen bestreitet diese Vorwürfe und kontert mit einer BaFin-Billigung. Im Extremfall aber können die Anleger und Anlegerinnen Anspruch auf Rückabwicklung erheben. "Allerdings läuft ab der Emission eine dreijährige Verjährungsfrist." Alle Anleger können sich der Klage anschließen - auch ohne DSW-Mitgliedschaft. "Wir sind das letzte Korrektiv am Kapitalmarkt."
Besprochene Wertpapiere:
| WKN | Bezeichnung | ISIN | |
|---|---|---|---|
| BCK222 | OTTOBOCK | DE000BCK2223 |