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Rechte und Pflichten von Mitarbeitenden

Ein Gastbeitrag von Steffen Schmerbach

Die Arbeitswelt ist geprägt von Rechten und Pflichten – sowohl auf der Seite der Arbeitgebenden als auch seitens der Angestellten. Rechtliche Rahmenbedingungen, die auch dann Bestand haben, wenn sie nicht extra im Arbeitsvertrag aufgeführt werden, sorgen für eine fruchtbare und wertschätzende Zusammenarbeit auf der Basis ethischer Grundsätze. Wir beleuchten im Folgenden die Rechte und Pflichten von Mitarbeitenden und erklären, wie Arbeitgebende ein besseres Verständnis für die Dynamiken am Arbeitsplatz schaffen.

Rechte von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz

Für reibungslose Abläufe im Arbeitsalltags sorgen nicht zuletzt die Rechte und Pflichten von Mitarbeitenden. Diese unterstützen die Interessen des Unternehmens ebenso wie die der Angestellten. Um ein faires und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, müssen Unternehmen zunächst eine angemessene Vergütung über die erbrachte Arbeitsleistung ihrer Angestellten sicherstellen. Überdies sind Unternehmen verpflichtet, im Krankheitsfall eine Entgeltfortzahlung über einen bestimmten Zeitraum zu leisten.

Mitarbeitende haben zudem das Recht auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen. Vom Gesetzgeber sind vier Wochen Erholungsurlaub für abhängig Beschäftigte vorgeschrieben. Mitarbeitende sind zudem vor ungerechtfertigten Kündigungen sowie vor Diskriminierung zu schützen. Unternehmen haben die Pflicht, Datenschutzbestimmungen einzuhalten, damit die persönlichen Daten der Angestellten nicht in die falschen Hände geraten und missbraucht werden. Die Rechte, die der Gesetzgeber den Mitarbeitenden einräumt, sollen grundsätzlich für Würde, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sorgen.

Pflichten und Nebenpflichten von Mitarbeitenden

Bestimmte Rechte gehen in der Regel auch mit bestimmten Pflichten einher. Gleiches gilt am Arbeitsplatz. So wie Arbeitgebende ihren Angestellten gegenüber eine gewisse Fürsorgepflicht haben, müssen die Mitarbeitenden wiederum im Interesse des Unternehmens handeln und sind in diesem Sinne an gewisse Pflichten gebunden. Eine grundlegende Pflicht besteht zunächst in der Erfüllung der im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Aufgaben, Tätigkeiten und Auflagen. Zugewiesene Aufgaben müssen vom Arbeitnehmenden zuverlässig und regelmäßig am dafür vorgesehenen Ort erledigt werden. Geltende Arbeitszeiten müssen eingehalten und Projekte korrekt und in einem vorgegebenen Zeitrahmen abgewickelt werden. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten ebenso wie die Einhaltung von Unternehmensrichtlinien und vorgegebenen Verfahrensweisen. Diese Pflichten hängen mit der Weisungs- und Direktionspflicht zusammen.

Zudem sind Angestellte dazu verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz einzuhalten und darüber hinaus aktiv zur Sicherheit und Gesunderhaltung am Arbeitsplatz beizutragen. Vorgeschriebene Schutzausrüstungen müssen genutzt und Sicherheitslücken und Risiken gemeldet werden. Auch die Teilnahme an Schulungen zur Arbeitssicherheit gehört zu den Pflichten von Mitarbeitenden. Des Weiteren zählt die Pflicht zur Krankmeldung zu den Mitarbeiterpflichten. Weiterhin unterliegen Mitarbeitende dem Wettbewerbsverbot. So darf sich ein Angestellter nicht an der Geschäftsführung eines konkurrierenden Unternehmens beteiligen oder Kollegen abwerben, um ein Konkurrenzunternehmen aufzubauen.

Mitarbeitende sind auch dazu verpflichtet, die Ziele und Werte des Unternehmens durch die Einhaltung der sogenannten Nebenpflichten zu unterstützen. Zu den Nebenpflichten für Mitarbeitende gehören:

Verständnis für Rechte und Pflichten ausbauen – Das Mitarbeitergespräch als Chance

Es kann passieren, dass Arbeitnehmende sich nicht all ihrer Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz bewusst sind. Das passiert insbesondere dann, wenn diese nicht explizit im Arbeitsvertrag aufgeführt wurden. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, in bestimmten Fällen die Rechte und Pflichten in einem Mitarbeitergespräch zu thematisieren. Das Mitarbeitergespräch schafft den Rahmen, in dem die Rechte und Pflichten auf professioneller Ebene angesprochen werden können, ohne jemanden vorzuführen. Im Mitarbeitergespräch sollte nicht nur der Mitarbeitende auf mögliche Missverständnisse oder Verfehlungen bezüglich seiner Pflichten hingewiesen werden. Hierbei kann eine Vorlage für ein Mitarbeitergespräch helfen. Die Angestellten sollten umgekehrt auch immer mal wieder aktiv danach gefragt werden, ob sie sich mit all ihren Rechten gesehen und respektiert fühlen – beispielsweise, wenn ein Mitarbeitender häufig Urlaubstage verfallen lässt oder auffällig viele Überstunden macht.

Inhalt des Gastbeitrages wird von BRN AG nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der BRN-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von BRN AG ausdrücklich ausgeschlossen!