Expertenmeinung
Die Steuerschraube schreckt auch vor den Kryptos nicht zurück. Bitcoin, NFTs & Co sind handelbare Wirtschaftsgüter. Im Einkommensteuergesetzbuch fallen sie ganz pragmatisch unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Steuerfrei bleibt der Gewinn nach einem Verkauf wie bei Gold nach nur einem Jahr Sperrfrist. Ist das Kunst? Oder: Kann das besteuert werden? Bei NFTs gelten möglicherweise gewerbliche Steuersätze. Experte Dr. Christopher Arendt (acconsis) spricht auf dem 12. Münchner Börsentag der V-Bank auch über den Bored Ape Yacht Club und Immobiliengeschäfte mit Blockchaintechnologie.